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Von der Notwendigkeit des Vertrages Um eines vorweg zu nehmen,
der Bericht stellt keine Rechtsberatung dar, sondern soll die Leser animieren,
sich genau darüber Es gibt in noch, den Handschlagvertrag.
Nur – gilt noch der Handschlag? Wie aber soll festgestellt werden, ob eine Leistung dem Vertrag entspricht, wenn gar kein schriftlicher Vertrag vorliegt? Wie soll festgestellt werden, welche Art der Ausführung festgelegt oder gefordert ist, wenn dieses nicht dokumentiert ist? Alleine diese beiden Fragen
verdeutlichen, daß eine mündliche Erklärung sicherlich
notwendig ist, aber rechtlich sehr große Dabei ist interessant, daß
auch aus Sicht der Vertragspartner die Notwendigkeit eines schriftlichen
Vetrages nicht immer Der Auftragnehmer als der
„Böse“: Der Auftraggeber als der
„Böse“: Machen die beiden Sichtweisen so richtig wirklich Sinn? Ich denke nein. Eine der Parteien
wird dabei der looser sein. Und gerade das kann doch vermieden werden,
im Interesse beider Aus Sicht des Auftraggebers
ergeben sich dabei die Vorteile, daß er sehr genau weiß, welchen
Gegenwert er für seine Leistung, Aus Sicht des Auftragnehmers
ergeben sich die Vorteile, daß er genau weiß, welche Leistung
er wie zu erstellen (zu erbringen) hat, Beide gemeinsam haben den Vorteil,
daß z. B. Zahlungsziele und Zahlungen vorhersehbar sind. Jede der
Parteien kann sich Ich kann den Auftragnehmern
nur empfehlen, sich durch einen Rechtsanwalt faire Vertragsgrundlagen
für seine geschäftlichen Den Auftraggebern rate ich,
bei Verträgen, bei denen es um große Summen geht, wie es z.
B. bei dem Erwerb einer Immobilie oder Der Notar, der den Vertrag
beurkundet, hat die Vertragsbeteiligten auf Risiken usw. hinzuweisen und
über den Vertragsinhalt Anders als der Rechtsanwalt
ist der Notar aber kein Parteivertreter. Was heißt das? Der Notar
darf nicht die Rechte nur einer Der Notar muß sich aber
um einen ausgewogenen Vertrag bemühen/kümmern. Allerdings darf
er nicht in den Einigungsprozess Aber es kann auch Probleme
mit und bei einem Notar geben. Das kann regelmäßig dann derFall
sein, wenn der Notar für Als Fazit kann man also feststellen, daß gute Verträge beide Parteien schützen. © stefan ibold, m. oswald sachverstand dach 2003 |
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